Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs)

AGBs und Gastaufnahmebedingungen
1. Abschluss des Gastaufnahmevertrages:
Der Gastaufnahmevertrag ist verbindlich abgeschlossen, wenn die Unterkunft bestellt und zugesagt
oder kurzfristig bereitgestellt wird.
Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Im Interesse der
Vertragsparteien sollte die Schriftform gewählt werden.
Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten
Personen.
Erfolgt die Buchung durch Vermittlung einer Tourismusstelle oder einem
Informations-Reservierungssystem (IRS), bietet der Gast dem Beherbergungsbetrieb, vertreten
durch
die Tourismusstelle/IRS als Vermittler, mündlich, schriftlich, telefonisch oder per E-Mail den
Abschluss eines Gastaufnahmevertrages an. Mit der Buchungsbestätigung der Tourismusstelle/IRS,
die
diese als Vertreter des Beherbergungsbetriebes abgibt, kommt der Gastaufnahmevertrag
zustande.
2. Leistungen, Preise und Bezahlung:
Die Bezahlung erfolgt ausschließlich bar oder per Vorwegüberweisung, es ist keine Kartenzahlung
möglich.
Bei Online-Buchungen ist der bestätigte Online-Preis maßgeblich.
Die in dem Angebot bzw. Bestätigung angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle
Nebenkosten
ein. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein können Kurtaxe sowie Entgelte für sonstige
Zusatzleistungen.
3. Mietdauer
Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 14.00 Uhr in vertragsgemäßem
Zustand
zur Verfügung.
Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 10.00 Uhr geräumt in
besenreinem Zustand übergeben.
4. Rücktritt
Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des
Vertrages, gleichgültig, für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Ein einseitiger,
kostenfreier Rücktritt seitens des Gastes von einer verbindlichen Buchung ist grundsätzlich
ausgeschlossen.
Tritt der Gast dennoch vom Vertrag zurück, ist er verpflichtet, unabhängig vom Zeitpunkt und vom
Grund des Rücktritts, den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen.
Stornokosten:
Bei Rücktritt vor Beginn der Mietzeit 90 % des Gesamtmietpreises
Bei Nichterscheinen, verspäteter Anreise oder vorzeitiger Abreise 100 % des Gesamtmietpreises
Der Inhaber eines Beherbergungsbetriebes hat nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch
genommene
Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend
gemachte Stornogebühr anrechnen lassen.
Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Beherbergungsbetrieb kein oder ein wesentlich
geringerer Schaden entstanden ist.
Die Rücktrittserklärung ist an den Beherbergungsbetrieb zu richten und sollte im Interesse des
Gastes schriftlich erfolgen.
Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend
empfohlen.
5. Kündigungsrecht
Ein Recht zur ordentlichen Kündigung besteht nicht.
Beide Vertragsparteien können das Vertragsverhältnis nach § 543 BGB bzw. unter den
Voraussetzungen
des § 569 BGB fristlos und außerordentlich aus wichtigem Grund kündigen.
Ein wichtiger Grund liegt für den Beherbergungsbetrieb insbesondere vor, wenn der Gast die
Unterkunft vertragswidrig gebraucht (erhebliche Vertragsverletzung) oder die Hausordnung
missachtet.
Im Falle einer erheblichen Vertragsverletzung muss der Beherbergungsbetrieb dem Gast eine kurze
Frist zur Abhilfe setzten oder abmahnen, es sei denn, diese ist nicht erfolgversprechend oder es
liegen ausnahmsweise Gründe vor, die einen Verzicht rechtfertigen. In diesem Falle kann der
Beherbergungsbetrieb von dem Gast Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des
entgangenen Gewinns verlangen (vgl. § 5 Abs. 2 bzw. 3).
Der Beherbergungsbetrieb hat ferner ein Rücktrittsrecht bzw. ein Recht zur außerordentlichen
Kündigung, wenn der Gast trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen nicht fristgemäß
leistet. In diesem Falle kann der Beherbergungsbetrieb von dem Gast Ersatz der bis zur Kündigung
entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen (vgl. § 5 Abs. 2 bzw. 3).
Ein wichtiger Grund liegt für den Gast insbesondere vor, wenn der Beherbergungsbetrieb dem Gast
nicht den vertragsmäßigen Gebrauch der Ferienwohnung gewährt.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen zum Recht der außerordentlichen, fristlosen
Kündigung.
6. Mängel der Beherbergungsleistung
Der Beherbergungsbetrieb haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten
Leistung.
Weist die gemietete Unterkunft einen Mangel auf, der über eine bloße Unannehmlichkeit
hinausgeht,
hat der Gast dem Inhaber des Beherbergungsbetriebes oder dessen Beauftragten den Mangel
unverzüglich
anzuzeigen, um dem Beherbergungsbetrieb eine Beseitigung der Mängel zu ermöglichen. Unterlässt
der
Gast diese Mitteilung, stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsgemäßen
Leistungen zu.
7. Haftung
Die vertragliche Haftung des Beherbergungsbetriebes für Schäden, die nicht Körperschäden sind,
ist
auf den dreifachen Preis der vereinbarten Leistung beschränkt, soweit der Schaden nicht auf eine
grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung oder auf einer vorsätzlichen oder
fahrlässigen
Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Beherbergungsbetriebes beruht. Dem steht gleich,
wenn
der Schaden des Gastes auf ein Verschulden eines Erfüllungsgehilfen des Beherbergungsbetriebes
beruht.
Für von Gast eingebrachte Sachen haftet der Beherbergungsbetrieb nach den gesetzlichen
Bestimmungen
(§§ 701 ff BGB).
Der Beherbergungsbetrieb haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die
als
Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Sportveranstaltungen, Theater- und
Konzertbesuche, Ausstellungen usw.) und die ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet
sind.
8. Pflichten des Gastes
Der Gast verpflichtet sich, die Unterkunft mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für
die
schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Unterkunftsräumen oder des Gebäudes sowie
der
zu der Unterkunft oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Gast ersatzpflichtig, wenn und
insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden
ist.
In der Unterkunft entstehende Schäden hat der Gast, soweit er nicht selbst zur Beseitigung
verpflichtet ist, unverzüglich dem Beherbergungsbetrieb anzuzeigen. Für die durch nicht
rechtzeitige
Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Gast ersatzpflichtig.
In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und
Ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser
Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der
Instandsetzung.
Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen der Unterkunft ist der Gast
verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder
evtl.
entstehenden Schaden gering zu halten.
Der Gast verpflichtet sich, die maximale Belegung einzuhalten. Überschreitet der Gast die im
Beherbergungsvertrag vereinbarte maximale Belegungszahl, ist der Beherbergungsbetrieb zur
außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt. Der Gast hat dem Beherbergungsbetrieb in
diesem
Fall den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen (vgl. § 5 Abs. 2). Der Inhaber des
Beherbergungsbetriebes muss sich jedoch ersparte Aufwendungen auf den Erfüllungsanspruch
anrechnen
lassen.
Der Gast hat sich an das Rauchverbot in den Innenräumen zu halten.
Tierhaltung ist nicht erlaubt.
9. Verjährung
Hinsichtlich der Verjährung von wechselseitigen Ansprüchen des Gastes und des
Beherbergungsbetriebes
gelten die einschlägigen Normen des BGB.
10. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es findet deutsches Recht Anwendung.
Gerichtsstand für Klagen des Gastes gegen den Beherbergungsbetrieb ist ausschließlich der Sitz
des
Beherbergungsbetriebes.